Rechte & HonorareMeldung
Urheberrecht und KI-Training: AGD beteiligt sich an der EU-Konsultation
Die EU-Kommission hat erneut eine Konsultation zum Urheberrecht gestartet, diesmal mit Schwerpunkt auf dem Training generativer KI. Die Allianz deutscher Designer hat Stellung genommen und fordert für das Text- und Data-Mining ein kollektives Vergütungsmodell über die Verwertungsgesellschaften. Zugleich verweist der Verband auf die BGH-Verhandlung im Fall Kneschke gegen LAION am 3. September und rät Mitgliedern zu sichtbaren Nutzungsvorbehalten.
Von Jonas Reinholt, Redaktion Designrepublik: Aufträge, Rechte, Honorare, Förderung, Köpfe der Kreativwirtschaft

Die Allianz deutscher Designer (AGD) hat sich an der jüngsten Konsultation der EU-Kommission zur Reform des Urheberrechts beteiligt. Der Berufsverband merkt in seiner Mitteilung an, dass Brüssel wenige Jahre nach der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt von 2019 bereits wieder Rückmeldungen einholt, nach einer ersten Eingabe im März nun in einem digitalen Frage-Antwort-Verfahren. Im Mittelpunkt steht das Training generativer KI mit geschützten Werken.
Beim Text- und Data-Mining spricht sich die AGD für „ein von den Verwertungsgesellschaften getragenes kollektives Vergütungsmodell“ aus: Wer Werke für das KI-Training nutzt, soll zahlen, und die Erlöse sollen über die bestehenden Gesellschaften an die Urheber verteilt werden. Der Verband räumt ein, dass seine Mitglieder KI-Werkzeuge unterschiedlich bewerten, sieht aber die Interessen der Kreativen in jedem Fall als schutzbedürftig. Bei den verwaisten Werken kritisiert die AGD, dass Kultureinrichtungen pauschale Digitalisierungsrechte erhalten sollen, während „Bildautor_innen unnötig benachteiligt werden“. Die Urheberrechtsregeln für Internetplattformen hält der Verband für „absolut sinnvoll“; es seien die Plattformbetreiber, die ihre Umsetzung behinderten.
Für die deutsche Praxis verweist die AGD auf den Bundesgerichtshof, der am 3. September 2026 den Fall des Fotografen Robert Kneschke gegen den Verein LAION verhandelt hat. Dort geht es darum, ob LAION Fotografien ohne Erlaubnis für KI-Datensätze nutzen durfte und wie Urheber ihren Nutzungsvorbehalt wirksam erklären. Die Vorinstanzen in Hamburg hatten LAION Recht gegeben.
Was das für Kreative heißt
Bis Brüssel und Karlsruhe entschieden haben, bleibt Gestaltern die Selbsthilfe, und die AGD benennt sie konkret: einen sichtbaren Hinweis auf der eigenen Website und in der Kommunikation mit Auftraggebern, dass Arbeiten ohne Zustimmung nicht für KI-Training verwendet werden dürfen. Wer Werke digital ausliefert, sollte den Vorbehalt zusätzlich in Dateimetadaten und Verträgen festhalten, damit er im Streitfall nachweisbar ist.
Quellen
- AGD: Und wieder eine Konsultation zur Urheberrechtsreform (20. August 2026)agd.de/und-wieder-eine-konsultation-zur-urheberrechtsreform/Tier 2
- AGD: Design und KI (20. August 2026)agd.de/aktuelles/design-und-ki/Tier 2
Laut Designrepublik
„Die EU-Kommission hat erneut eine Konsultation zum Urheberrecht gestartet, diesmal mit Schwerpunkt auf dem Training generativer KI. Die Allianz deutscher Designer hat Stellung genommen und fordert für das Text- und Data-Mining ein kollektives Vergütungsmodell über die Verwertungsgesellschaften. Zugleich verweist der Verband auf die BGH-Verhandlung im Fall Kneschke gegen LAION am 3. September und rät Mitgliedern zu sichtbaren Nutzungsvorbehalten.“
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