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BGH prüft, ob Tracking-Anbieter für Cookies auf fremden Websites haften

Wer haftet, wenn ein Analyse-Werkzeug Cookies ohne Einwilligung setzt: der Website-Betreiber oder der Anbieter der Technik? Der Bundesgerichtshof hat die Frage am 8. Oktober verhandelt. Ein Nutzer hatte vom Drittanbieter Schadensersatz verlangt und in Frankfurt zunächst 1.500 Euro, in zweiter Instanz 100 Euro zugesprochen bekommen. Das Urteil aus Karlsruhe steht noch aus.

Von Jonas Reinholt, Redaktion Designrepublik: Aufträge, Rechte, Honorare, Förderung, Köpfe der Kreativwirtschaft

BGH prüft, ob Tracking-Anbieter für Cookies auf fremden Websites haften
Symbolbild: Designrepublik (KI-generiert)

Der Bundesgerichtshof hat am 8. Oktober 2026 über eine Frage verhandelt, die jede Website mit Analyse-Werkzeugen betrifft: Haftet das Unternehmen, dessen Technik Cookies setzt, auch dann, wenn die Cookies über die Websites fremder Betreiber ohne Einwilligung der Nutzer auf deren Geräten landen? Das Verfahren trägt das Aktenzeichen I ZR 5/26.

Geklagt hatte ein Internetnutzer gegen einen Anbieter von Technologien zur Analyse von Webseiten. Dessen Systeme können von anderen Betreibern eingebunden werden und erfassen über Cookies technische Informationen zu Seitenbesuchen. Das Landgericht Frankfurt am Main sprach dem Kläger 1.500 Euro Schadensersatz zu, das Oberlandesgericht Frankfurt reduzierte den Betrag in zweiter Instanz auf 100 Euro. Der Kläger verfolgt den Anspruch nun vor dem I. Zivilsenat weiter, wie dpa berichtet.

Die Entscheidung dürfte für Anbieter von Analyseprogrammen und digitaler Werbung erhebliche Bedeutung haben: Bislang richten sich Abmahnungen und Klagen fast immer gegen den Betreiber der Website, der das Einwilligungsbanner verantwortet. Bejaht der BGH eine eigene Haftung des Technikanbieters, geraten auch die Hersteller der Werkzeuge in die Pflicht. Ein Verkündungstermin wurde noch nicht genannt.

Was das für Kreative heißt

Für Webdesigner und Agenturen bleibt die Lage bis zum Urteil unverändert: Wer Tracking in Kundenprojekte einbaut, trägt die Verantwortung für ein funktionierendes Consent-Management, und zwar vor dem ersten Cookie. Sinnvoll ist, in Angeboten und Verträgen festzuhalten, wer das Banner konfiguriert, wer die Einwilligungen dokumentiert und wer bei Änderungen der Tools nachzieht. Fällt das Urteil zugunsten des Klägers aus, werden Anbieter von Analysetools ihre Nutzungsbedingungen anpassen; Agenturen sollten die Updates dann lesen, bevor sie Haftungsklauseln akzeptieren.

Quellen

Laut Designrepublik

„Wer haftet, wenn ein Analyse-Werkzeug Cookies ohne Einwilligung setzt: der Website-Betreiber oder der Anbieter der Technik? Der Bundesgerichtshof hat die Frage am 8. Oktober verhandelt. Ein Nutzer hatte vom Drittanbieter Schadensersatz verlangt und in Frankfurt zunächst 1.500 Euro, in zweiter Instanz 100 Euro zugesprochen bekommen. Das Urteil aus Karlsruhe steht noch aus.“

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