Rechte & HonorareMeldung
Künstlersozialabgabe steigt 2027 auf 5,0 Prozent, Auftraggeber zahlen mehr
Unternehmen, die Aufträge an selbstständige Designer, Fotografen, Texter oder Künstler vergeben, zahlen 2027 eine Künstlersozialabgabe von 5,0 Prozent auf die Honorare. 2026 lag der Satz bei 4,9 Prozent. Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums wurde am 15. September 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Von Jonas Reinholt, Redaktion Designrepublik: Aufträge, Rechte, Honorare, Förderung, Köpfe der Kreativwirtschaft

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt 2027 auf 5,0 Prozent. Das legt die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 des Bundesarbeitsministeriums fest, die am 15. September 2026 im Bundesgesetzblatt erschienen ist. 2026 lag der Satz bei 4,9 Prozent, in den Jahren 2023 bis 2025 ebenfalls bei 5,0 Prozent. Die leichte Senkung des Vorjahres ist damit wieder aufgehoben.
Die Abgabe zahlen nicht die Kreativen, sondern ihre Auftraggeber: Verlage, Agenturen, Werbetreibende, Galerien und jedes Unternehmen, das regelmäßig selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragt. Bemessungsgrundlage sind alle Entgelte, die in einem Kalenderjahr an diese Personengruppe gezahlt werden, einschließlich Nebenkosten, ohne Umsatzsteuer. Die Künstlersozialkasse finanziert daraus zusammen mit einem Bundeszuschuss den Arbeitgeberanteil der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten.
Was das für Kreative heißt
Auf der Rechnung einer Designerin ändert sich nichts, die Abgabe läuft beim Kunden. Spürbar wird der Satz dort, wo Agenturen und Marketingabteilungen ihre Budgets planen: Bei 100.000 Euro Freelance-Honoraren im Jahr sind es 5.000 Euro Abgabe, 100 Euro mehr als 2026. Wer als Auftragnehmer merkt, dass ein Kunde die Abgabe vom Honorar abziehen will, sollte widersprechen. Das Gesetz verbietet die Abwälzung auf den Künstler.
Quellen
- IHK Halle-Dessau: Künstlersozialabgabe beträgt 2027 5,0 Prozentihk.de/halle/recht/arbeits-und-sozialrecht/sozialversicherunTier 2
- Deutsche Handwerks Zeitung / handwerksblatt.de: Künstlersozialabgabe steigt 2027 leicht auf 5,0 Prozenthandwerksblatt.de/betriebsfuehrung/kuenstlersozialabgabe-steTier 4
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027, Bundesgesetzblatt vom 15. September 2026 (15. September 2026)bmas.de/Primärquelle
Laut Designrepublik
„Unternehmen, die Aufträge an selbstständige Designer, Fotografen, Texter oder Künstler vergeben, zahlen 2027 eine Künstlersozialabgabe von 5,0 Prozent auf die Honorare. 2026 lag der Satz bei 4,9 Prozent. Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums wurde am 15. September 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.“
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